Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung

In der Schweiz muss jede Person, die ein Fahrzeug führen will, die sogenannte «Fahreignung» oder «Fahrkompetenz» nachweisen. Je größer das Fahrzeug oder je mehr Personen transportiert werden, desto strenger sind die Anforderungen. In bestimmten Fällen fordert das Strassenverkehrsamt eine verkehrsmedizinische Untersuchung. Wir bieten diese Untersuchungen auf den Anerkennungsstufen 1 bis 3 an.

Wann zur verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung?

Jeder, der einen Führerausweis beantragt hat, kennt es: Ein Sehtest wird verlangt und danach nimmt man jahrzehntelang ohne weitere Gesundheitschecks am Straßenverkehr teil – bis zum 75. Lebensjahr. Ab diesem Alter wird eine regelmäßige Kontrolluntersuchung zur Pflicht. Es gibt auch andere Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer sich regelmäßig einer Kontrolluntersuchung unterziehen lassen müssen: 

  • für höhere Führerausweiskategorien (wie Bus-, Lastwagen- oder Taxifahrer)
  • zur Beurteilung der Fahreignung nach einem schweren Unfall oder bei auffälligem Verhalten im Straßenverkehr

Ablauf verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung

Diese Untersuchungen dürfen ausschließlich von Ärzten mit entsprechender Anerkennung durchgeführt werden. Wir sind für die Anerkennungsstufen 1 bis 3 anerkannt.

Sobald Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung zur verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung erhalten, können Sie sich über unsere Website dafür anmelden. Die erforderliche Anerkennungsstufe ist in der Mitte des Schreibens fettgedruckt vermerkt. Bitte wählen Sie bei der Anmeldung die passende Stufe aus.

Die drei Stufen

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung Stufe 1

Diese Untersuchung erwartet Personen ab 75 Jahren. Wenn Sie bei uns zum Termin erscheinen, werden Sie zunächst von einer Praxisassistentin empfangen. Die Kontrolluntersuchung umfasst folgende Schritte:

  • Urinprobe
  • Blutdruckmessung
  • Messung von Größe und Gewicht
  • Sehtest (Weitsicht)
  • zusätzlicher Test

Nach den vorbereitenden Tests durch die Praxisassistentin führt ein Arzt die Untersuchung durch, bewertet die Fahreignung und legt gegebenenfalls Auflagen fest.

Kosten: CHF 150
Dauer: 1 Stunde

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung Stufe 2

Die Stufe 2 ist für Bewerber und Inhaber von Führerausweisen höherer Fahrzeugkategorien bestimmt. Berufschauffeure müssen sich beispielsweise regelmäßig dieser Untersuchung unterziehen. Nach der Begrüßung durch die Praxisassistentin umfasst die Untersuchung folgende Punkte:
  • Urinprobe
  • Blutdruckmessung
  • Messung von Größe und Gewicht
  • EKG (für Personen über 50 Jahre)
  • Sehtest (Weitsicht)
  • zusätzlicher Test
Nach den Tests durch die Praxisassistentin folgt eine Untersuchung durch einen Arzt, der die Fahreignung bewertet und bei Bedarf Auflagen anordnet. Kosten: Unter 50 Jahre: CHF 200 Über 50 Jahre: CHF 250 Dauer: 1 Stunde und 15 Minuten

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung Stufe 3

Die Stufe 3-Untersuchung wird von den Behörden angeordnet, wenn die Fahreignung durch eine Untersuchung der Stufen 1 oder 2 nicht eindeutig festgestellt werden konnte oder als fraglich beurteilt wurde – etwa nach einer schweren Erkrankung. Diese Untersuchung kann auch nach einem Vorfall im Straßenverkehr erforderlich sein, wenn medizinische Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Für die Stufe 3-Untersuchung sind mindestens zwei Termine notwendig. Beim ersten Termin bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit, und wir führen sämtliche technischen Untersuchungen durch:

  • Urinprobe
  • Blutentnahme
  • Blutdruckmessung
  • Messung von Größe und Gewicht
  • EKG
  • Sehtest (Weitsicht)
  • Hörtest
  • Zusätzliche Tests nach Bedarf Unterschrift zur Schweigepflichtsentbindung für Hausarzt und Polizei

Im Anschluss an den ersten Termin holen wir die erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Hausarzt und weiteren Stellen ein, um diese in die Beurteilung einfließen zu lassen. Der zweite Termin erfolgt deshalb frühestens zwei Wochen nach dem ersten Termin.

Beim zweiten Termin findet das ausführliche Arztgespräch und die Besprechung Ihrer Ergebnisse mit einem Stufe 3-Arzt statt. In seltenen Fällen kann ein dritter Termin nötig sein, beispielsweise wenn eine weiterführende Untersuchung bei einem Spezialisten wie einem Kardiologen erforderlich ist.

Kosten: CHF 650 – 1000
Bitte bringen Sie zum ersten Termin CHF 650 mit; dieser Betrag ist zu Beginn des Termins zu begleichen. Eventuell anfallende Zusatzkosten von CHF 350 bitten wir, beim zweiten Termin bereitzuhalten. Außerdem erhalten Sie eine separate Laborrechnung über ca. CHF 100.

Dauer: 1 – 1,5 Stunden

Anmeldung:
Eine Online-Buchung ist für die Stufe 3-Untersuchung nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch oder per E-Mail.

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung - Vorbereitung

Wir empfehlen, vorgängig genügend Wasser oder Tee zu trinken, damit die Urinprobe abgegeben werden kann. Die Kosten des Tests sind immer selber zu tragen, die Krankenkasse vergütet diese nicht. Deshalb ist der entsprechende Betrag beim ersten Termin in bar oder mit Karte zu begleichen. Falls Sie Brillenträger sind, nehmen Sie bitte Ihre Brille mit.
 
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